top of page

Video Content Producer, Dokumentarfilmer und Journalist

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

1.1.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Dienstleistungen zwischen Joram Holtz /www.joramholtz.com (nachfolgend «Auftragnehmer») und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Auftraggeber»), einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Videoproduktionen, Videoreportagen, Filmproduktionen, Produktion von Live-Streamings, Produktion von Events und Vermietung von Equipment.
1.2.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
1.3.
Es gilt folgende Rangfolge der vertraglichen Grundlagen:
a) Schriftliche Abmachungen per E-Mail/SMS/Messenger
b) Inhalt der Offerte
c) AGB Joram Holtz/www.joramholtz.com

2. Offerten und Vertragsabschluss

2.1.
Offerten sind während 10 Tagen verbindlich.
2.2.
Die Auftragsbestätigung erfolgt durch den Auftraggeber in schriftlicher Form per E-Mail/SMS/Messenger.
2.3.
Folgende Kosten und Spesen werden effektiv abgerechnet und vorher angekündigt:
Parkgebühren für Autos, Transportkosten im und ins Ausland, Hotelübernachtungen

3. Leistungen des Auftragnehmers

Leistungen des Auftragnehmers
3.1.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags jederzeit jederzeit Subunternehmer und Unterlieferanten (Dritte) bei zuziehen.
3.2.
Der Auftragnehmer bleibt gegenüber der Auftraggeber für das Erbringen der Leistungen verantwortlich.
3.3.
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Änderungen an den vereinbarten Leistungen vorzunehmen, sofern diese für den Auftraggeber zumutbar sind und den Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigen.

4. Zahlungsbedingungen

4.1.
Die Vergütung des Auftragnehmers richtet sich nach den vereinbarten Preisen oder, falls keine Preise vereinbart wurden, nach den üblichen Preisen des Auftragnehmers.
4.2.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sofern nicht anders angegeben.
4.3.
Rechnungen des Auftragnehmers sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
4.4.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 7% pro Jahr zu erheben.

5. Urheberrecht und Nutzungsrechte

5.1.
Nach vollständiger Leistung der Vergütung für das Arbeitsresultat gehen sämtliche Nutzungsrechte der Werke ohne weiteres und ohne zusätzliche Vereinbarung, vollumfänglich auf den Auftraggeber über.
5.2.
Neben dem Auftragnehmer hat auch jeder Mitarbeiter des Auftragnehmers, bzw. haben allfällig beigezogene Dritte/Unterakkordanten, die gegebenenfalls in ihrer Person entstehenden Immaterialgüterrechte vollumfänglich an den Auftraggeber abzutreten.
5.3.
Der Auftragnehmer behält das Urheberrecht an allen von ihm erstellten Werken.
5.4.
Eine weitergehende Nutzung der Werke, insbesondere eine Bearbeitung oder Vervielfältigung, bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

6. Annullierung von Leistungen

6.1.
Nach Auftragserteilung kann der Vertrag von beiden Parteien jederzeit gekündigt werden. In diesem Fall werden bereits geleistete Arbeiten gemäss Aufwand verrechnet.
6.2.
Die Partei, welche den Vertrag kündigt, bezahlt der anderen Seite wie folgt eine Entschädigung:
Bis 7 Tage vor Arbeitsschritt: 20%
Bis 4 Tage vor Arbeitsschritt: 50%
Bis 2 Tage vor Arbeitsschritt: 75%
Bis 1 Tage vor Arbeitsschritt: 100%
6.3.
Sofern kein bestimmtes Datum für einen Arbeitsschritt festgelegt wurde, gelten 20%.
6.4.
Wenn nur ein Produktionsdatum festgelegt wurde, startet die Post-Produktion am Folgetag.
6.5.
Wird ein Teil des Projektes annulliert oder verschoben, können die Mehrkosten gemäss vorherigen Bestimmungen berechnet werden.
6.6.
Entstanden für die annullierte Produktion Drittkosten für den Auftragnehmer, welche nicht annullierbar sind, müssen diese auf Nachweis vom Auftraggeber getragen werden.

7. Haftung

7.1.
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die er oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.
7.2.
Die Haftung des Auftragnehmers ist auf den Auftragswert begrenzt.
7.3.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, wie z.B. Naturkatastrophen, Streiks oder behördliche Anordnungen, verursacht werden.
7.4.
Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Sicherung seiner eigenen Daten und Materialien.

bottom of page